Allgemeine Geschäftsbedingungen – Heinrich’s Café-Wirtschaft-

 

1. Geltungsbereich

1.1. Die vorliegenden allgemeinen Bedingungen gelten für alle Verträge, die mit der Heinrich’s Café-Wirtschaft – nachfolgend nur noch als „Café-Wirtschaft“ bezeichnet – geschlossen werden, sofern sie die Merkmale der AGB erfüllen. Sie können durch im Einzelfall ausgehändigte, schriftliche Bedingungen teilweise oder ganz ersetzt werden.

1.2. Der Kunde oder Gast trägt das alleinige Haftungsrisiko für Gegenstände und Materialien, die er in allgemein zugänglichen Räumen oder Veranstaltungsräumen des Hauses hinterlassen hat.

1.4. Sollten sich die Preise aufgrund von saisonalen Schwankungen stark verändern, behalten wir uns das Recht vor, unsere Preise entsprechend nach zu kalkulieren.

1.5. Als Veranstalter gilt, wer als Auftraggeber gegenüber der Café-Wirtschaft auftritt; ist diese Person nicht gleichzeitig der tatsächliche Veranstalter, so haftet der Veranstalter und die als bevollmächtigte auftretende Person als Gesamtschuldner.

 

2. Vertragsabschluß, -partner, -haftung 

2.1. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch die Café-Wirtschaft zustande. Der Café-Wirtschaft steht es frei, die Auftragserteilung schriftlich zu bestätigen.

2.2. Vertragspartner sind die Café-Wirtschaft und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er der Café-Wirtschaft gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Gastaufnahmevertrag, sofern der Café-Wirtschaft eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.

2.3. Die Verjährungsfrist beträgt für alle Ansprüche des Kunden 6 Monate.

2.4. Diese Haftungsbeschränkung und kurze Verjährungsfrist gelten zugunsten der Pension auch bei Verletzung von Verpflichtungen bei der Vertragsanbahnung und positiver Vertragsverletzung.

 

3. Leistungen, Preise, Zahlungen, Aufrechnung 

3.1. Die Café-Wirtschaft ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Leistungen bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen. 

3.2. Der Kunde ist verpflichtet, die für die von ihm in Anspruch genommenen Leistungen geltenden und vereinbarten Preise zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen der Café-Wirtschaft an Dritte. 

3.3. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung 6 Monate und erhöht sich der von der Café-Wirtschaft allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann diese den vertraglich vereinbarten Preis der aktuellen Marktsituation angemessen anheben. 

3.4. Sämtliche Preisauszeichnungen und -vereinbarungen verstehen sich in EURO (EUR / €).

3.5. Die Café-Wirtschaft ist berechtigt, jederzeit eine angemessene Vorauszahlung für eine Veranstaltung mit Angebotserstellung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden.

3.5.1 Der Restbetrag wird am Veranstaltungstag fällig, spätestens jedoch nach Erhalt der Rechnung.

3.5.2 Zahlungen sind via Überweisung, EC-Karte oder in bar möglich.

 

4. Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung)

4.1. Eine kostenfreie Stornierung der Veranstaltung ist bis 3 Wochen vor dem Veranstaltungstag (ganz oder teilweise) möglich.
Die Café-Wirtschaft ist berechtigt, bei nicht fristgerechter Stornierung folgende Stornopauschalen zu berechnen:
– 50% des zu erwartenden Umsatzes – bei Stornierung bis zu 21 Tage vor der geplanten Veranstaltung.
– 75% des zu erwartenden Umsatzes – bei Stornierung bis zu 7 Tage vor der Veranstaltung.
– Danach werden 100% des zu erwartenden Umsatzes fällig sowie eventuelle Forderungen von externen Zulieferern oder Drittfirmen.

4.2. Eine Änderung der Personenzahl ist grundsätzlich nur bis 7 Tage vor der Veranstaltung möglich und muss uns schriftlich mitgeteilt werden. Andernfalls wird die Veranstaltung – mit der Personenzahl wie vereinbart – in Rechnung gestellt.

 

5. Rücktritt der Heinrich’s Café-Wirtschaft

5.1. Wird eine vereinbarte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer von der Pension gesetzten angemessenen Nachfrist mit Ablehnungsandrohung nicht geleistet, so ist die Café-Wirtschaft zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

5.2. Die Café-Wirtschaft behält sich das Recht vor, bestimmten Gästen den Zutritt zu verwehren. Es gilt insofern das Hausrecht. Ferner ist die Café-Wirtschaft berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls höhere Gewalt oder andere von der Café-Wirtschaft nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen.

5.3. Die Café-Wirtschaft begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistungen den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Unternehmens in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich der Café-Wirtschaft zuzurechnen ist.

5.4. Die Café-Wirtschaft hat den Kunden von der Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich in Kenntnis zu setzen.

5.5. Bei berechtigtem Rücktritt der Café-Wirtschaft entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadenersatz.

 

6. Bedingungen für Veranstaltungen und andere Bewirtungsleistungen 

6.1. Der Gast, Kunde, Veranstalter darf grundsätzlich keine eigenen Speisen oder Getränke zu Veranstaltungen mitbringen. In Sonderfällen kann eine Sondervereinbarung getroffen werden. In diesem Fall ist das Haus berechtigt, eine Servicegebühr bzw. Korkgeld oder Krümelgeld zu berechnen. Für von Dritten mitgebrachtes Equipment (z. B. Aufsteller, Blumen, Tortenplatten etc.) übernehmen wir keine Haftung.

6.2. Sollten aufgrund individueller, besonderer Kundenwünsche oder aufgrund erhöhten Bedarfs zusätzliche Ausleihkosten für Tischausstattung etc. anfallen, werden diese dem Veranstalter weiterbelastet.

6.3. Das eigenständige Anbringen von Dekorationsmaterial oder sonstigen Gegenständen ist ohne ausdrückliche vorherige Genehmigung nicht gestattet. Das Abbrennen von Feuerwerken kann leider nicht gestattet werden. Für Beschädigungen jeder Art haftet der Veranstalter ohne Verschuldensnachweis.

 

7. Haftung

 Es gelten die Bestimmungen der §§ 701 bis 703 BGB. Eine Haftung aus sonstigen Gründen ist ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden wurde aufgrund von grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz seitens des Hauses oder dessen Erfüllungsgehilfen verursacht.

 

8. Schlussbestimmungen

8.1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingung sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.

8.2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz der Heinrich’s GmbH.

8.3. Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz der Heinrich’s GmbH. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzungen des §38 Absatz 1 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz der Heinrich’s GmbH.

8.4. Es gilt deutsches Recht.

8.5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

 

Stand: 10.01.2022

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